Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Kreusel
Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt
Hausarztpraxis in Titisee-Neustadt (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofweg 1, 79856 Hinterzarten · 7 km
Freiburger Straße 10, 79856 Hinterzarten · 7 km
Sonnenhöhe 2, 79874 Breitnau · 9 km
Friedrichstraße 2, 78120 Furtwangen im Schwarzwald · 16 km · barrierefrei
Villinger Straße 17, 78147 Vöhrenbach · 17 km
Keltenring 11, 79199 Kirchzarten · 17 km
Blaumeerstraße 21, 78199 Bräunlingen · 19 km
Hirschenweg 6, 79252 Stegen · 19 km
Kirchzarten · 19 km
Montag bis Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr
Burgplatz 5, 78183 Hüfingen · 22 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Titisee-Neustadt
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.