Dr. med. Cerstin Struthmann
Römerstraße 27, 82205 Gilching
Hausarztpraxen in Gilching (Landkreis Starnberg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Römerstraße 27, 82205 Gilching
Römerstraße 49, 82205 Gilching
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Landsberger Straße 43a, 82110 Germering · 6 km
Montag: 07:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Hauptstraße 40, 82223 Eichenau · 7 km · barrierefrei
Krokusstraße 20, 82110 Germering · 7 km
Pippinplatz 4, 82131 Gauting · 7 km
Bahnhofstraße 30, 82131 Gauting · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Emmeringer Straße 11, 82223 Eichenau · 8 km
Allinger Straße 18, 82178 Puchheim · 8 km
Münchner Straße 11, 82256 Fürstenfeldbruck · 8 km
Münchener Straße 21, 82131 Gauting · 8 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr und 15:00–19:00 Uhr
Lochhauser Straße 4, 82178 Puchheim · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.