Die Hausarztpraxis in Seefeld
Franz-Krämer-Straße 2, 82229 Seefeld
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Hausarztpraxen in Seefeld (Landkreis Starnberg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Franz-Krämer-Straße 2, 82229 Seefeld
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Günteringer Straße 2, 82229 Seefeld
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Seestraße 22, 82211 Herrsching am Ammersee · 5 km · barrierefrei
St-Jakob's-Bergerl 4, 86938 Schondorf am Ammersee · 8 km
Ölgartenweg 6, 86919 Utting am Ammersee · 9 km
Montag, Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr · Mittwoch, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Sankt-Stephan-Straße 2, Starnberg · 9 km
Ahornweg 1, 82343 Pöcking · 10 km · barrierefrei
Hindenburgstraße 3, 82343 Pöcking · 10 km · barrierefrei
Römerstraße 27, 82205 Gilching · 11 km
Römerstraße 49, 82205 Gilching · 11 km
Starnberg · 11 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–18:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–17:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Feldafing · 12 km
Montag, Donnerstag: 09:00–11:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09:00–11:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.