Allgemeinmedizin Dr. Baumann, Dr. Schmitt
Wilhelmstraße 6, 68649 Groß-Rohrheim
Hausarztpraxis in Groß-Rohrheim (Kreis Bergstraße). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Wilhelmstraße 6, 68649 Groß-Rohrheim
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kirchstraße 2, 68647 Biblis · 4 km · barrierefrei
Ernst-Ludwig-Straße 25, 64683 Einhausen · 7 km
Ernst-Ludwig-Straße 25, 64683 Einhausen · 7 km
Bahnhofstraße 58, 68623 Lampertheim · 8 km
Alexanderstraße 21, 64653 Lorsch · 9 km
Hirschstraße 11, 64653 Lorsch · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–11:30 Uhr · Montag: 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Gimbsheim · 10 km
Bahnhofstraße 37, 67582 Mettenheim (Landkreis Alzey-Worms) · 11 km
Sandstraße 4, 64560 Riedstadt · 11 km · barrierefrei
Philippsanlage 101, 64560 Riedstadt · 12 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19:00–24:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 14:00–24:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: 08:00–24:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.