Dr. Rink Allgemeinarzt, Facharzt für Allgemeinmedizin
Bahnhofstraße 37, 67582 Mettenheim (Landkreis Alzey-Worms)
Hausarztpraxis in Mettenheim (Landkreis Alzey-Worms) (Landkreis Alzey-Worms). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnhofstraße 37, 67582 Mettenheim (Landkreis Alzey-Worms)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kuhpfortenstraße 14, 67595 Bechtheim · 3 km
Gimbsheim · 6 km
Birkenstraße 14, 67585 Dorn-Dürkheim · 6 km
67583 Guntersblum · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr
Sonnenstraße 5, 67550 Worms · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Greifenklaustraße 31, 67599 Gundheim · 10 km
Kirchstraße 2, 68647 Biblis · 11 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 58, 68623 Lampertheim · 11 km
Wilhelmstraße 6, 68649 Groß-Rohrheim · 11 km
Kleine Burgstraße 41, 67551 Worms · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.