Gemeinschaftspraxis Nöll, Dr. Koller, Rahmig
Bei der Stadtmauer 1, 71723 Großbottwar · barrierefrei
Hausarztpraxis in Großbottwar (Landkreis Ludwigsburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bei der Stadtmauer 1, 71723 Großbottwar · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Neuweilerstraße 16, 74395 Mundelsheim · 6 km
Beilsteiner Straße 33, 74360 Ilsfeld · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Lange Straße 8, 74395 Mundelsheim · 6 km
Schönblick 31, 74379 Ingersheim · 7 km
Montag: 08:00–11:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Dienstag bis Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Hermann-Hesse-Straße 22, 71672 Marbach am Neckar · 7 km
Montag bis Freitag: 09:00–11:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Tiefengasse 19, 74379 Ingersheim · 9 km
Goethestraße 17, 74379 Ingersheim · 9 km
Bülzenstraße 1 / 5, 74354 Besigheim · 10 km
Gemmrigheim · 11 km
Mittwoch, Freitag: 08:00–11:30 Uhr · Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 98, 71642 Ludwigsburg · 11 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.