Götz Soeder
Gartenstraße 9/4, 88518 Herbertingen
Hausarztpraxis in Herbertingen (Landkreis Sigmaringen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Gartenstraße 9/4, 88518 Herbertingen
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Bad Saulgau · 7 km
Hohenzollernstraße 8, 88356 Ostrach · 13 km
Hofgartenstraße 9, 88422 Bad Buchau · 13 km
Montag: 08:15–16:00 Uhr · Dienstag: 08:15–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:15–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:15–14:00 Uhr · Freitag: 08:15–12:00 Uhr
Bismarckstraße 1, 88361 Altshausen · 16 km · barrierefrei
Senderstraße 1, 88361 Altshausen · 16 km · barrierefrei
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 10:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 10:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Karl-Rehm-Straße 10, 88326 Aulendorf · 19 km
Zieglerstraße 10, 88271 Wilhelmsdorf · 22 km · barrierefrei
Ingoldingen · 23 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.