Dr. Klaus-Dieter Kümpel
Heidelsteinstraße 26
Hausarztpraxis in Hilders (Landkreis Fulda). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Heidelsteinstraße 26
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Annastraße, 36142 Tann (Rhön) · 8 km
Dorfwiesenweg 20, 36115 Ehrenberg (Rhön) · 8 km · barrierefrei
Bischof-Wagenhauber-Straße 2, 97650 Fladungen · 12 km
Bahnhofstraße 6, 36452 Empfertshausen · 12 km
Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim · 13 km
Montag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–16:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:30 Uhr
Steinweg 18, 36452 Kaltennordheim · 13 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
Gersfeld (Rhön) · 15 km
Peter-Seifert-Straße 5, 36129 Gersfeld (Rhön) · 15 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–18:30 Uhr · Dienstag, Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–12:00 Uhr und 17:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Rhönstraße 14, 36419 Geisa · 16 km
Neustädtleser Straße 1, 97647 Nordheim vor der Rhön · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Hilders
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.