Arztpraxis Olaf Hansen
Bachstraße 20, 73460 Hüttlingen
Hausarztpraxis in Hüttlingen (Ostalbkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bachstraße 20, 73460 Hüttlingen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wiener Straße 1, 73430 Aalen · 6 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 14, 73463 Westhausen · 6 km
Ellwangen (Jagst) · 8 km · barrierefrei
Ellwangen (Jagst) · 8 km · barrierefrei
Karlstraße 1, 73479 Ellwangen (Jagst) · 8 km
Dreyerstraße 10, 73479 Ellwangen (Jagst) · 10 km
Aalen · 11 km
Walther-Bauersfeld-Straße 49-51, Oberkochen · 12 km · barrierefrei
Heinz-Küppenbender-Straße 16, Oberkochen · 12 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 21, 73563 Mögglingen · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.