Praxis am Gutenbach Karl Elmer
Heinz-Küppenbender-Straße 16 · barrierefrei
Hausarztpraxen in Oberkochen (Ostalbkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Heinz-Küppenbender-Straße 16 · barrierefrei
Walther-Bauersfeld-Straße 49-51 · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wiener Straße 1, 73430 Aalen · 6 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Aalen · 9 km
Römerweg 21, 73563 Mögglingen · 11 km
Bahnhofstraße 21, 73563 Mögglingen · 12 km
Bachstraße 20, 73460 Hüttlingen · 12 km
Heinrich-Voelter-Straße 8, 89518 Heidenheim an der Brenz · 12 km
Bahnhofstraße 14, 73463 Westhausen · 12 km
Heubach · 13 km
Heubach · 13 km
Custiner Platz 1, 73560 Böbingen an der Rems · 14 km
Montag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Dienstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Freitag: 08:00–11:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Oberkochen
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.