Ärztehaus
Heidenheimer Straße 8, 73450 Neresheim
Hausarztpraxen in Neresheim (Ostalbkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Heidenheimer Straße 8, 73450 Neresheim
barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Weinbergstraße 30, 86735 Amerdingen · 11 km
Syrgenstein · 11 km
Aalen · 12 km
Polizeigasse 11, 86720 Nördlingen · 16 km · barrierefrei
Montag: 08:00–16:00 Uhr · Dienstag: 08:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Heinrich-Voelter-Straße 8, 89518 Heidenheim an der Brenz · 16 km
Oggenhauser Straße 13, 89537 Giengen an der Brenz · 16 km
Giengen an der Brenz · 16 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–12:00 Uhr · Montag: 14:00–17:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 14:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–13:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Obertorstraße 12, Giengen an der Brenz · 16 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Carl-Schwenk-Straße 18, 89522 Heidenheim an der Brenz · 17 km
Giengen an der Brenz · 17 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.