Praxis Dr. Christian Schmidt-Weigand
Fritzlarer Straße 1
Hausarztpraxis in Jesberg (Schwalm-Eder-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Fritzlarer Straße 1
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 3, 34599 Neuental · 6 km · barrierefrei
Schulstraße 2, 34596 Bad Zwesten · 6 km
Vor dem Tore 2, 34596 Bad Zwesten · 7 km
Montag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–15:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Chaumont-Allee 4, 34596 Bad Zwesten · 7 km
Badeweg 3, 34613 Schwalmstadt · 12 km
Steinweg 11, 34613 Schwalmstadt · 12 km
Poststraße 9, 35114 Haina (Kloster) · 13 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: geschlossen · Donnerstag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Siebertshäuser Straße 15, 34621 Frielendorf · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 15:30–18:30 Uhr
Hauptstraße 2, Bad Wildungen · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Am Grauen Turm 10, 34560 Fritzlar · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.