Hausarzt
Hauptstraße 3, 34599 Neuental · barrierefrei
Hausarztpraxis in Neuental (Schwalm-Eder-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 3, 34599 Neuental · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Fritzlarer Straße 1, Jesberg · 6 km
Schulstraße 2, 34596 Bad Zwesten · 6 km
Vor dem Tore 2, 34596 Bad Zwesten · 6 km
Montag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–15:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Chaumont-Allee 4, 34596 Bad Zwesten · 6 km
Siebertshäuser Straße 15, 34621 Frielendorf · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 15:30–18:30 Uhr
Badeweg 3, 34613 Schwalmstadt · 11 km
Steinweg 11, 34613 Schwalmstadt · 11 km
Ziegenhainer Straße 11, 34576 Homberg (Efze) · 12 km
Montag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Obertorstraße 4, 34576 Homberg (Efze) · 13 km
Kurfürstenstraße 14, 34590 Wabern · 13 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.