Dr. med. H. M. Notemann
Buschstraße 320, 47800 Krefeld
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hausarztpraxen in Krefeld. Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Buschstraße 320, 47800 Krefeld
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kölner Straße 526, 47807 Krefeld · barrierefrei
Danziger Platz 7, 47809 Krefeld · barrierefrei
Neukirchener Straße 5, 47829 Krefeld
Montag bis Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Maybachstraße 175, 47809 Krefeld
Randstraße 2, 47804 Krefeld · barrierefrei
Bonhoefferstraße 8, 47839 Krefeld
Lessingstraße 42, 47799 Krefeld
Uerdinger Straße 590, 47800 Krefeld
Montag, Dienstag, Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Montag, Dienstag: 14:30–17:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Krefeld
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.