Hausärzte in Kempen
Hausarztpraxen in Kempen (Kreis Viersen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Arndt Berson, Margot Kops und Dr. Gudrun Wirtz
Praxis am Klosterhof
Gemeinschaftspraxis Dr. med. Markus Cuypers und Matthias Stops
Hausarztpraxis Martin Willms
barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
MVZ Rheinlandärzte
Praxis am Kuhtor
Praxis Bernhard Heithoff
barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–12:30 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 17:00–18:30 Uhr
Praxis Dr. Becker
Stresemannstraße 1a, 47906 Kempen
Praxis Falkenberg
Schorndorfer Straße 17, 47906 Kempen
Praxis für Allgemeinmedizin
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Kempen
Häufige Fragen
Macht mein Hausarzt Hausbesuche?
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Wen rufe ich nachts oder am Wochenende an?
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Was ist ein Hausarztvertrag?
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.