Gesundheitszentrum Högeshof
barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hausarztpraxen in Viersen (Kreis Viersen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Montag, Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Freitag: 07:30–11:00 Uhr
Erich-Sanders-Weg 1a, 41749 Viersen
Montag: 08:00–16:30 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Große Bruchstraße 14, 41747 Viersen
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Montag, Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Remigiusplatz 16, 41747 Viersen
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Montag, Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Viersen
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.