Dr. Frieß
Hauptstraße 118
Hausarztpraxis in Leidersbach (Landkreis Miltenberg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 118
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Mühlbachstraße 2, 63834 Sulzbach am Main · 5 km
Wallstraße 16, 63839 Kleinwallstadt · 5 km
Montag, Dienstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Grimmstraße 13, 63843 Niedernberg · 6 km · barrierefrei
Zum Stadion 6, Haibach · 7 km
Zum Stadion 2, Haibach · 7 km · barrierefrei
Elsenfeld · 7 km
Haidebachstraße 20, 63808 Haibach · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Montag, Dienstag: 15:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–17:30 Uhr
Maintalstraße 37, 63743 Aschaffenburg · 8 km
Würzburger Straße 172, 63743 Aschaffenburg · 8 km
Montag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Erlenbacher Straße 16, 63820 Elsenfeld · 8 km
Montag, Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.