Arztpraxis Klement
Mühlbachstraße 2, 63834 Sulzbach am Main
Hausarztpraxis in Sulzbach am Main (Landkreis Miltenberg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Mühlbachstraße 2, 63834 Sulzbach am Main
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Grimmstraße 13, 63843 Niedernberg · 1 km · barrierefrei
Maintalstraße 37, 63743 Aschaffenburg · 3 km
Wallstraße 16, 63839 Kleinwallstadt · 4 km
Montag, Dienstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 118, Leidersbach · 5 km
Kolpingstraße 23, 63762 Großostheim · 5 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Katzenmarkt 4, 63762 Großostheim · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 15:00–19:00 Uhr
Liebigstraße 2, 63743 Aschaffenburg · 6 km
Würzburger Straße 172, 63743 Aschaffenburg · 6 km
Montag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Zum Stadion 6, Haibach · 6 km
Zum Stadion 2, Haibach · 6 km · barrierefrei
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.