Praxis am Osterberg
55278 Mommenheim
Hausarztpraxis in Mommenheim (Landkreis Mainz-Bingen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
55278 Mommenheim
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Harxheim · 3 km · barrierefrei
Römerstraße 14, 55129 Mainz · 4 km
Bahnhofstraße 27, 55270 Ober-Olm · 8 km
Auf der Morgenweide 53, 55276 Oppenheim · 8 km
Montag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Ritter-Hundt-Straße 24, 55291 Saulheim · 8 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–13:00 Uhr und 16:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 09:00–15:00 Uhr
Max-Born-Straße 7, Mainz · 9 km
Münchhofpforte 19, 55270 Essenheim · 9 km
Mittwoch: 08:30–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:30–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr
Mainz · 9 km
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr · Dienstag: 07:00–12:30 Uhr · Montag, Dienstag: 15:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–16:00 Uhr
Hindemithstraße 6, 55127 Mainz · 10 km
Montag: 08:00–10:45 Uhr und 15:00–16:30 Uhr · Dienstag: 15:00–16:30 Uhr · Donnerstag: 15:00–17:30 Uhr · Freitag: 08:00–10:45 Uhr
Regerstraße 23, 55127 Mainz · 10 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.