Praxis Dr. Brink
Auf der Morgenweide 53, 55276 Oppenheim
Montag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Hausarztpraxis in Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Auf der Morgenweide 53, 55276 Oppenheim
Montag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Egerstraße 20, 65468 Trebur · 5 km
Feldstraße 16b, 64560 Riedstadt · 6 km
67583 Guntersblum · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr
Gimbsheim · 7 km
55278 Mommenheim · 8 km
Harxheim · 9 km · barrierefrei
Philippsanlage 101, 64560 Riedstadt · 11 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19:00–24:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 14:00–24:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: 08:00–24:00 Uhr
Römerstraße 14, 55129 Mainz · 11 km
Birkenstraße 14, 67585 Dorn-Dürkheim · 11 km
Sandstraße 4, 64560 Riedstadt · 12 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.