Brinkmann-Schwalm, Annette - Ärztin für Allgemeinmedizin
Untergasse 55, 34626 Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis)
Hausarztpraxen in Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) (Schwalm-Eder-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Untergasse 55, 34626 Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Schönberg 2, 34637 Schrecksbach · 4 km
Kasseler Straße 28, 34637 Schrecksbach · 5 km
Bettäcker 4, 34633 Ottrau · 7 km
Steinweg 11, 34613 Schwalmstadt · 9 km
Badeweg 3, 34613 Schwalmstadt · 9 km
Eselsweg 1, 34639 Schwarzenborn · 9 km
Lutherstraße 8, 36304 Alsfeld · 14 km
Siebertshäuser Straße 15, 34621 Frielendorf · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 15:30–18:30 Uhr
Lauterbacher Straße 18, 36323 Grebenau · 17 km · barrierefrei
Hauptstraße 3, 34599 Neuental · 17 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.