Dr. Reißig
Am Edelhof 1, 07768 Orlamünde
Hausarztpraxis in Orlamünde (Saale-Holzland-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Am Edelhof 1, 07768 Orlamünde
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Markt 6, 07768 Kahla · 5 km
Ölwiesenweg 2, 07768 Kahla · 5 km
Alte Landstraße 1, 07387 Krölpa · 11 km
Pößnecker Straße 50, 07389 Ranis · 13 km
Karl-Marx-Allee 20, 07747 Jena · 13 km · barrierefrei
Karl-Marx-Allee 20, 07747 Jena · 13 km · barrierefrei
Im Unterdorf 5, 07751 Zöllnitz · 13 km
Ebereschenstraße 11, 07747 Jena · 13 km · barrierefrei
Rudolf-Breitscheid-Straße 60, 07747 Jena · 14 km
Herthumstraße 2, 07333 Unterwellenborn · 14 km
Montag, Mittwoch bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 15:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.