Dr. Michael Bräutigam
Landgrafenstraße 12, 92536 Pfreimd
Hausarztpraxis in Pfreimd (Landkreis Schwandorf). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Landgrafenstraße 12, 92536 Pfreimd
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Miesbergallee 12a, 92521 Schwarzenfeld · 12 km · barrierefrei
Am Festplatz 2, 92648 Vohenstrauß · 18 km · barrierefrei
Paststraße 10, 92421 Schwandorf · 19 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:30 Uhr und 13:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–09:00 Uhr
Stockerhutweg 1, 92637 Weiden in der Oberpfalz · 20 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bürgermeister-Prechtl-Straße 32, 92637 Weiden in der Oberpfalz · 20 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 15:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–19:00 Uhr
Weiden in der Oberpfalz · 21 km
Dachelhofer Straße 129, 92421 Schwandorf · 22 km
Regensburger Straße 38a, 92224 Amberg · 23 km
Albrecht-Dürer-Straße 8, 92224 Amberg · 23 km
Amberg · 24 km · barrierefrei
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.