Gemeinschaftspraxis Dr. Schwarz und Dr. Möckel
Nittenauer Straße 1, 92449 Steinberg am See
Hausarztpraxis in Steinberg am See (Landkreis Schwandorf). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Nittenauer Straße 1, 92449 Steinberg am See
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hohe Straße 34, Schwandorf · 6 km
Montag bis Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 15:00–17:00 Uhr
Paststraße 10, 92421 Schwandorf · 8 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:30 Uhr und 13:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–09:00 Uhr
Dachelhofer Straße 129, 92421 Schwandorf · 8 km
Bodenwöhrer Straße 14, 92436 Bruck i.d.OPf. · 9 km
Bahnhofstraße 23, 93142 Maxhütte-Haidhof · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 17:00–19:00 Uhr
Gartenweg 2, 93142 Maxhütte-Haidhof · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag: 16:30–18:30 Uhr · Donnerstag: 17:00–19:00 Uhr
Bahnhofstraße 3, 93142 Maxhütte-Haidhof · 10 km
Maxhütte-Haidhof · 12 km
Regensburger Straße 38b, Burglengenfeld · 13 km · barrierefrei
Miesbergallee 12a, 92521 Schwarzenfeld · 13 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.