Gemeinschaftspraxis Bruck
Bodenwöhrer Straße 14, 92436 Bruck i.d.OPf.
Hausarztpraxis in Bruck i.d.OPf. (Landkreis Schwandorf). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bodenwöhrer Straße 14, 92436 Bruck i.d.OPf.
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Blumenstraße 14, 93194 Walderbach · 9 km
Nittenauer Straße 1, 92449 Steinberg am See · 10 km
Irma-Holder-Platz 1, 93192 Wald · 12 km · barrierefrei
Hohe Straße 34, Schwandorf · 15 km
Montag bis Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 15:00–17:00 Uhr
Bahnhofstraße 23, 93142 Maxhütte-Haidhof · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 17:00–19:00 Uhr
Gartenweg 2, 93142 Maxhütte-Haidhof · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag: 16:30–18:30 Uhr · Donnerstag: 17:00–19:00 Uhr
Bahnhofstraße 3, 93142 Maxhütte-Haidhof · 16 km
Oberer Markt 8, 93426 Roding · 16 km
Paul-Gerhardt-Straße 17, 93426 Roding · 17 km · barrierefrei
Falkensteiner Straße 24, 93426 Roding · 17 km · barrierefrei
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.