Dr. Nikola Sühling
Weseler Straße 18, 46348 Raesfeld
Hausarztpraxis in Raesfeld (Kreis Borken). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Weseler Straße 18, 46348 Raesfeld
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Weseler Straße 5a, 46514 Schermbeck · 8 km
Weseler Landstraße 41, 46325 Borken · 8 km · barrierefrei
Weseler Landstraße 5, 46325 Borken · 9 km
Butenwall 12a, 46325 Borken · 9 km
Neutor 28-32, 46325 Borken · 9 km · barrierefrei
Heidener Straße 59, 46325 Borken · 9 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Turmstraße 1, 46325 Borken · 9 km · barrierefrei
Brinkstraße 16, 46325 Borken · 9 km
Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Nordring 10, 46325 Borken · 10 km
Ahauser Straße 117, 46325 Borken · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.