Hausärzte in Rhede
Hausarztpraxen in Rhede (Kreis Borken). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hausarztpraxis Hasib Rahimi
barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
In der Umgebung von Rhede
M.D. Omar Dakik
Bocholt · 5 km
Dr. med. Ulrich Holtkamp
Bocholt · 5 km
Dr.Snezana Buschfort
Bocholt · 5 km
Dr./Univ. Damaskus Samer Ladkany
Sertürnerstraße 1, 46397 Bocholt · 5 km
Dr. med. Oehmen
Bocholt · 5 km
Hausarztpraxis Doctor-Medic Ioan-Bogdan Niculici
Kreuzstraße 9, 46395 Bocholt · 5 km
Dr.med. Michael Adam
Bocholt · 5 km
Dr. med. Björn Sigmund
Bocholt · 6 km · barrierefrei
Lydia Arndt
Bocholt · 6 km
Hausarztpraxis Dr. med. Benedikt Buß, Matthias Kipp, Gülden Türker
Bocholt · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Häufige Fragen
Macht mein Hausarzt Hausbesuche?
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Wen rufe ich nachts oder am Wochenende an?
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Was ist ein Hausarztvertrag?
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.