Praxis Alla Schäfer
Nahestraße 43, 55593 Rüdesheim
Hausarztpraxis in Rüdesheim (Landkreis Bad Kreuznach). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Nahestraße 43, 55593 Rüdesheim
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Alfred-Delp-Straße 11, 55595 Hargesheim · 3 km · barrierefrei
Ringstraße 64a, 55543 Bad Kreuznach · 4 km
Rheingrafenstraße 9, 55583 Bad Kreuznach · 5 km
Dürerstraße 21, 55543 Bad Kreuznach · 5 km
Montag: 08:00–11:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr · Dienstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Freitag bis Samstag: 08:00–10:00 Uhr
Weinbergsweg 2, 55596 Waldböckelheim · 7 km
Anton-Brüll-Weg 17, 55597 Wöllstein · 12 km · barrierefrei
Am Schwabenheimer Weg 2, 55576 Sprendlingen · 12 km
Friedrich-Ebert-Straße 10, 55576 Sprendlingen · 13 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–14:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–13:00 Uhr · Freitag: 07:30–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Münster-Sarmsheim · 13 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Weiler bei Bingen · 13 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.