Praxis Alla Schäfer
Weinbergsweg 2, 55596 Waldböckelheim
Hausarztpraxis in Waldböckelheim (Landkreis Bad Kreuznach). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Weinbergsweg 2, 55596 Waldböckelheim
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Nahestraße 43, 55593 Rüdesheim · 8 km
Hauptstraße 11, 55569 Monzingen · 9 km · barrierefrei
Rheingrafenstraße 9, 55583 Bad Kreuznach · 10 km
Alfred-Delp-Straße 11, 55595 Hargesheim · 10 km · barrierefrei
Ringstraße 64a, 55543 Bad Kreuznach · 11 km
Dürerstraße 21, 55543 Bad Kreuznach · 13 km
Montag: 08:00–11:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr · Dienstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Freitag bis Samstag: 08:00–10:00 Uhr
Anton-Brüll-Weg 17, 55597 Wöllstein · 18 km · barrierefrei
Weiler bei Bingen · 19 km
Am Schwabenheimer Weg 2, 55576 Sprendlingen · 20 km
Münster-Sarmsheim · 20 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.