Dr. med. Mathias Gierend
Schulstraße 12-14, 55619 Hennweiler · barrierefrei
Hausarztpraxis in Hennweiler (Landkreis Bad Kreuznach). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Schulstraße 12-14, 55619 Hennweiler · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 11, 55569 Monzingen · 12 km · barrierefrei
Schulstraße 2, 55481 Kirchberg (Rhein-Hunsrück-Kreis) · 14 km
Hauptstraße 73 - 75, 55743 Idar-Oberstein · 15 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
An der Breitheck 49, 55743 Idar-Oberstein · 16 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 07:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 14:00–17:00 Uhr · Dienstag: 14:00–18:00 Uhr
Weinbergsweg 2, 55596 Waldböckelheim · 20 km
Bernkasteler Straße 39, 54497 Morbach · 22 km
Schulstraße 11, 54472 Longkamp · 24 km · barrierefrei
Montag: 08:00–14:00 Uhr · Dienstag bis Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.