Mayerhoff
Albert-Koch-Straße 24, 24217 Schönberg (Holstein)
Hausarztpraxen in Schönberg (Holstein) (Kreis Plön). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Albert-Koch-Straße 24, 24217 Schönberg (Holstein)
Bahnhofstraße 15, 24217 Schönberg (Holstein)
Bahnhofstraße 16, 24217 Schönberg (Holstein)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schloßstraße 16, 24253 Probsteierhagen · 7 km
Oberdorf 1, 24235 Laboe · 10 km
Hafenstraße 2, 24235 Laboe · 10 km
Heikendorf · 11 km
Dorfstraße 11, 24226 Heikendorf · 11 km
Am Herrkamp 19, 24226 Heikendorf · 11 km · barrierefrei
Teichtor 21, 24226 Heikendorf · 11 km
Pahlblöken 2a, 24232 Schönkirchen · 12 km
An der Schanze 38, 24159 Kiel · 13 km · barrierefrei
Ankerplatz 8, 24159 Kiel · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.