Hausärzte in Schöntal
Hausarztpraxis in Schöntal (Hohenlohekreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
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In der Umgebung von Schöntal
Dr. Lydia Albach
Widdern · 8 km
Praxis Dr. med. Philipp Kuhnle
Weinbergstraße 14, 74679 Weißbach · 8 km
Alexandra Buwitt
Ravenstein · 10 km
Montag: 08:00–14:00 Uhr · Dienstag: 17:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Bauland-Praxis
Untere Austraße 26, 74740 Adelsheim · 11 km
Internistische Hausarztpraxis Klein
Kellereistraße 12, 74706 Osterburken · 11 km
Hausarztpraxis Osterburken
Osterburken · 11 km
Hausarzt Claus-Dieter Bastel
Im Haag 14, 74219 Möckmühl · 12 km
Praxis Dr. Springorum
Assamstadt · 15 km
Dr. Irina Groß
Kirchensaller Straße 3, 74632 Neuenstein (Hohenlohekreis) · 16 km
Dr. med. Ponik
Vorstadt 18, 74749 Rosenberg · 16 km
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Häufige Fragen
Macht mein Hausarzt Hausbesuche?
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Wen rufe ich nachts oder am Wochenende an?
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Was ist ein Hausarztvertrag?
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.