Praxis Dr. med. Philipp Kuhnle
Weinbergstraße 14, 74679 Weißbach
Hausarztpraxis in Weißbach (Hohenlohekreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Weinbergstraße 14, 74679 Weißbach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kirchensaller Straße 3, 74632 Neuenstein (Hohenlohekreis) · 10 km
Schöntal · 11 km
Widdern · 13 km
Ravenstein · 15 km
Montag: 08:00–14:00 Uhr · Dienstag: 17:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Assamstadt · 16 km
Im Haag 14, 74219 Möckmühl · 17 km
Untere Austraße 26, 74740 Adelsheim · 19 km
Kellereistraße 12, 74706 Osterburken · 19 km
Osterburken · 19 km
Untermünkheimer Straße 20, 74523 Schwäbisch Hall · 21 km · barrierefrei
Montag, Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.