Dr. Pleimes
Silcherstraße 17, 74937 Spechbach
Hausarztpraxis in Spechbach (Rhein-Neckar-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Silcherstraße 17, 74937 Spechbach
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Hauptstraße 129, 74931 Lobbach · 4 km
Hauptstraße 97, 69245 Bammental · 7 km · barrierefrei
Bammental · 7 km
Wiesenbacher Straße 37, 69151 Neckargemünd · 8 km
Sinsheimer Straße 30, 74889 Sinsheim · 8 km
Hauptstraße 54, 74869 Schwarzach · 8 km · barrierefrei
Montag: 09:00–11:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Dienstag: 09:00–11:00 Uhr und 16:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 09:00–11:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 09:00–11:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr
Tonwerkstraße 2, 74869 Schwarzach · 8 km
Werderstraße 80a, 74889 Sinsheim · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Wilhelmstraße 15, 74889 Sinsheim · 10 km
Kurpfalzstraße 72, 74889 Sinsheim · 10 km
Montag: 08:30–11:30 Uhr und 17:30–19:00 Uhr · Dienstag: 08:30–11:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–11:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–11:30 Uhr und 16:30–19:00 Uhr · Freitag: 08:30–13:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.