Luisa Segarra
Kulmbacher Straße 13a, 95236 Stammbach
Hausarztpraxis in Stammbach (Landkreis Hof). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Kulmbacher Straße 13a, 95236 Stammbach
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Marktplatz 25, 95509 Marktschorgast · 6 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 13:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Friedhofweg 2, 95213 Münchberg · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Luitpoldstraße 10, 95213 Münchberg · 9 km
Luisenstraße 6, 95213 Münchberg · 9 km
Luisenstraße 6, 95213 Münchberg · 9 km · barrierefrei
Luisenstraße 6, 95213 Münchberg · 9 km
Kirchenlamitzer Straße 6-8, 95213 Münchberg · 9 km
Ludwigstraße 23, 95213 Münchberg · 9 km
Rangenweg 7, 95493 Bischofsgrün · 12 km
Marktplatz 12, 95197 Schauenstein · 15 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.