Dr. med. Georg Kaser
Alter Venloer Weg 65, 47638 Straelen
Hausarztpraxen in Straelen (Kreis Kleve). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Alter Venloer Weg 65, 47638 Straelen
Hans-Tenhaeff-Straße 10, 47638 Straelen
Hans-Tenhaeff-Straße 10, 47638 Straelen
Liebfrauenfeld 22, 47638 Straelen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Laerheider Weg 2, 47669 Wachtendonk · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag: 16:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Wachtendonk · 6 km
Am Bückelewall 92, 47608 Geldern · 10 km
Südwall 6, 47608 Geldern · 10 km · barrierefrei
Südwall 6, 47608 Geldern · 10 km
Südwall 6, 47608 Geldern · 10 km · barrierefrei
Mühlenweg 13a, 47608 Geldern · 10 km
Nordwall 59, 47608 Geldern · 10 km
Brigittenstraße 14, 47608 Geldern · 10 km
Hochstraße 150, 47647 Kerken · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.