Krankenfahrten in Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis)
Fahrdienst in Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis) (Rhein-Sieg-Kreis). Taxi- und Fahrdienste, die Krankenfahrten anbieten, zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie oder im Rollstuhl. Wir zeigen nur Dienste, die Krankenfahrten im Namen oder auf ihrer Website nennen.
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In der Umgebung von Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis)
Fahrdienst am Rhein
Ahrstraße 4, 50389 Wesseling · 5 km
Taxi & Minicar Niederkassel
Poststraße 1b, 53859 Niederkassel · 6 km
Taxi Bonn eG
Mackestraße 32, 53119 Bonn · 7 km
Taxi Pohl
Brühl (Rhein-Erft-Kreis) · 8 km
plan a Krankenfahrdienste GmbH
Barentsstraße 9, 53881 Euskirchen · 14 km
TAXI Euskirchen
In den Herrenbenden 19, 53879 Euskirchen · 18 km
Taxi Nikolaus
Gottlieb-Daimler-Straße 21, 53879 Euskirchen · 18 km
Fahrdienst Euskirchen
Taubenstraße 20, 53881 Euskirchen · 18 km
- Krankenfahrten
City Taxi Euskirchen
Frauenberger Straße 136, 53879 Euskirchen · 18 km
MediSector – Medizinischer Krankentransport
Felix-Wankel-Straße 16, 53881 Euskirchen · 19 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis)
Ratgeber: Wann zahlt die Kasse die Fahrt?
Häufige Fragen
Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrt?
Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung (§ 60 Abs. 1 SGB V), zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie (Krankentransport-Richtlinie des G-BA). Bei Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Genehmigung als erteilt. Der Arzt stellt eine Verordnung aus.
Was muss ich zuzahlen?
10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt, aber nie mehr als die Fahrt kostet (§ 60 SGB V mit § 61 SGB V Satz 1).
Wie buche ich eine Krankenfahrt?
Rufen Sie den Fahrdienst direkt an und sagen Sie, dass es eine Krankenfahrt mit Verordnung ist. Nicht jedes Taxiunternehmen rechnet direkt mit allen Kassen ab, fragen Sie danach.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.