Cura SeniorenCentrum Ahrensbök
Triftstraße 1a, 23623 Ahrensbök · barrierefrei
Pflegeheim in Ahrensbök (Kreis Ostholstein). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Triftstraße 1a, 23623 Ahrensbök · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 18, 23684 Scharbeutz · 6 km
Alte Dorfstraße 3-9, 23684 Scharbeutz · 8 km · barrierefrei
Gärtnerstraße 85, 23684 Scharbeutz · 9 km
Eutiner Straße 50, 23689 Ratekau · 9 km
Rohlsdorfer Weg 18, 23689 Ratekau · 10 km
Wohldkamp 2, 23669 Timmendorfer Strand · 13 km · barrierefrei
Alte Schulstraße 17-21, 23626 Ratekau · 13 km
Stockelsdorf · 14 km
Bergfried 1, 23730 Sierksdorf · 14 km
Peterstraße 21, 23701 Eutin · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.