Haus Ostseeblick
Bergfried 1, 23730 Sierksdorf
Pflegeheim in Sierksdorf (Kreis Ostholstein). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bergfried 1, 23730 Sierksdorf
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Neustadt in Holstein · 4 km
Am Kiebitzberg 11, 23730 Neustadt in Holstein · 5 km
Am Kiebitzberg 9, 23730 Neustadt in Holstein · 5 km
Alte Dorfstraße 3-9, 23684 Scharbeutz · 5 km · barrierefrei
Am Kiebitzberg 7, 23730 Neustadt in Holstein · 5 km
Gärtnerstraße 85, 23684 Scharbeutz · 6 km
Mühlenblick 2, 23730 Neustadt in Holstein · 7 km
Oldenburger Straße 36, 23730 Neustadt in Holstein · 7 km · barrierefrei
Schaarweg 8, 23730 Neustadt in Holstein · 7 km
Wohldkamp 2, 23669 Timmendorfer Strand · 7 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.