Alten- und Pflegeheim Landresidenz Algermissen GmbH
Jahnstraße 1a, 31191 Algermissen · barrierefrei
Pflegeheime in Algermissen (Landkreis Hildesheim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Jahnstraße 1a, 31191 Algermissen · barrierefrei
Marktstraße 8, 31191 Algermissen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lobker Straße 9, 31319 Sehnde · 5 km
Kaiserstraße 24, 31177 Harsum · 5 km · barrierefrei
Am Sonnenkamp 79-81, 31157 Sarstedt · 7 km
Lindenallee 5, 31157 Sarstedt · 7 km · barrierefrei
Hildesheimer Straße 28, Sarstedt · 8 km
Burgstraße 12, Sarstedt · 8 km
Am alten Wasserwerk 16, 31135 Hildesheim · 11 km · barrierefrei
Langer Hagen 39, 31134 Hildesheim · 11 km
Farmser Straße 22, 31174 Schellerten · 12 km · barrierefrei
Neue Straße 21, 31134 Hildesheim · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.