Pflegeheime in Pattensen
Pflegeheime in Pattensen (Region Hannover). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Pflegewohnstift - An der Schützenallee
Alte Hiddestorfer Straße 2, 30982 Pattensen
nobis Hof Pattensen
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In der Umgebung von Pattensen
Leinetal Seniorenpflegeheim
Rethener Kirchweg 10, Laatzen · 6 km
Altenzentrum Heilig Geist
Burgstraße 12, Sarstedt · 6 km
Seniorenresidenz Arnum
Bürgermeister-von-dem-Hagen-Platz 1, 30966 Hemmingen (Region Hannover) · 6 km
Wohn- und Beratungszentrum Sarstedt
Hildesheimer Straße 28, Sarstedt · 6 km
Altenpflegezentrum St. Nicolai
Lindenallee 5, 31157 Sarstedt · 7 km · barrierefrei
SeniorenWohnen Bennigsen
Süllbergring 14, 31832 Springe · 7 km
Seniorenresidenz Bennigsen
Springe · 7 km
Fachpflegeheim Laatzen - Dr. med. Anne M. Wilkening GmbH
Laatzen · 7 km
SeniorenWohnen Bennigsen
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 6, 31832 Springe · 7 km
Seniorenresidenz Sarstedt
Am Sonnenkamp 79-81, 31157 Sarstedt · 7 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.