Alten- und Pflegeheim Auf dem Lichtenberg
Egestorfer Straße 2, 30974 Wennigsen (Deister) · barrierefrei
Pflegeheime in Wennigsen (Deister) (Region Hannover). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Egestorfer Straße 2, 30974 Wennigsen (Deister) · barrierefrei
Bräutigamsweg 10-18, 30974 Wennigsen (Deister)
Heinz-Berndt-Weg 1, 30974 Wennigsen (Deister)
Hagemannstraße 1, 30974 Wennigsen (Deister) · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wennigser Straße 29, 30890 Barsinghausen · 5 km
Im Stiege 9, 31832 Springe · 5 km
Thiemorgen 1, 30989 Gehrden · 6 km
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 6, 31832 Springe · 6 km
Süllbergring 14, 31832 Springe · 6 km
Springe · 6 km
Kapellenstraße 1, 31832 Springe · 6 km
Ronnenberg · 7 km
Beethovenstraße 4, 31832 Springe · 8 km
Eldagsener Straße 36, 31832 Springe · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.