Integra Seniorenpflegezentrum
Lange Maße 17, 31171 Nordstemmen
Pflegeheime in Nordstemmen (Landkreis Hildesheim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Lange Maße 17, 31171 Nordstemmen
Kötnerweg 1, 31171 Nordstemmen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Im Teiche 6, 31008 Elze · 3 km
An den Amtsgärten 1-3, 31008 Elze · 6 km
Junkernstraße 6, 31028 Gronau (Landkreis Hildesheim) · 8 km
Burgstraße 21, 31028 Gronau (Landkreis Hildesheim) · 9 km
Himmelsthürer Straße 29, 31137 Hildesheim · 9 km · barrierefrei
Burgstraße 12, Sarstedt · 10 km
Hildesheimer Straße 28, Sarstedt · 10 km
Lindenallee 5, 31157 Sarstedt · 10 km · barrierefrei
Im Park 3, 31028 Gronau (Landkreis Hildesheim) · 10 km
Langer Hagen 39, 31134 Hildesheim · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.