Haus am See
Jauersche Straße 9a, 03229 Altdöbern
Pflegeheim in Altdöbern (Oberspreewald-Lausitz - Górne Błota-Łužyca). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Jauersche Straße 9a, 03229 Altdöbern
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Wilhelm-Pieck-Straße 22, 01983 Großräschen · 6 km
Waldstraße 12, 03205 Calau · 11 km
Residenzweg 2, 03205 Calau · 12 km · barrierefrei
Ernst-Thälmann-Straße 8a, 01994 Schipkau · 15 km
Ernst-Thälmann-Straße 129, 01968 Senftenberg - Zły Komorow · 15 km
Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Helmut-Just-Straße 32, 01968 Senftenberg - Zły Komorow · 18 km
Schillerstraße 18, 01993 Schipkau · 18 km
Lindenallee 9, 02979 Elsterheide - Halštrowska Hola · 18 km
Parkstraße 16, 03099 Kolkwitz · 18 km
Karl-Marx-Straße 49, 02991 Lauta · 21 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.