Am kleinen Wald
Waldstraße 12, 03205 Calau
Pflegeheime in Calau (Oberspreewald-Lausitz - Górne Błota-Łužyca). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Waldstraße 12, 03205 Calau
Residenzweg 2, 03205 Calau · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Jauersche Straße 9a, 03229 Altdöbern · 12 km
Hutungstraße 7, 03096 Burg (Spreewald) · 16 km
Parkstraße 16, 03099 Kolkwitz · 16 km
Wilhelm-Pieck-Straße 22, 01983 Großräschen · 17 km
Ernst-Thälmann-Straße 8a, 01994 Schipkau · 21 km
Hinter der Mauer 18, Lübben (Spreewald) · 22 km
Hinter der Mauer 20, 15907 Lübben (Spreewald) · 22 km
Parkstraße 3, 15907 Lübben (Spreewald) · 23 km
Bergstraße 26 B, 15907 Lübben (Spreewald) · 23 km
Clara-Zetkin-Straße 14, 03046 Cottbus - Chóśebuz · 24 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.