Pro Seniore Residenz Am Fontaneplatz
Fontaneplatz 1, 03050 Cottbus - Chóśebuz
Pflegeheime in Cottbus - Chóśebuz. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Fontaneplatz 1, 03050 Cottbus - Chóśebuz
Brauhausbergstraße 1, 03050 Cottbus - Chóśebuz
Taubenstraße 15, 03046 Cottbus - Chóśebuz
Bahnhofstraße 62, 03046 Cottbus - Chóśebuz
Thiemstraße 71, 03050 Cottbus - Chóśebuz · barrierefrei
Franz-Mehring-Straße 56, 03046 Cottbus - Chóśebuz
Werner-Seelenbinder-Ring 4B, 03048 Cottbus - Chóśebuz
Bautzener Straße 153, 03046 Cottbus - Chóśebuz
Bautzener Straße 5a, 03046 Cottbus - Chóśebuz
Clara-Zetkin-Straße 14, 03046 Cottbus - Chóśebuz
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Cottbus - Chóśebuz
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.