Seniorenzentrum Altenbeken
Schützenweg 1, 33184 Altenbeken
Pflegeheime in Altenbeken (Kreis Paderborn). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schützenweg 1, 33184 Altenbeken
Brokstraße 14, 33184 Altenbeken
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lange Straße 1, 33014 Bad Driburg · 4 km
Dringenberger Straße 46-48, 33014 Bad Driburg · 5 km
Auf der Mühlenstätte 25, 33014 Bad Driburg · 6 km
Bad Driburg · 6 km
Antoniusstraße 17, 33175 Bad Lippspringe · 9 km
Josefstraße 1, 33175 Bad Lippspringe · 9 km
An der Jordanquelle 8, 33175 Bad Lippspringe · 9 km · barrierefrei
Kohlstädter Straße 1d, 33189 Schlangen · 10 km
Im kleinen Bruch 1, 33189 Schlangen · 11 km
Adolf-Kolping-Straße 2, 33100 Paderborn · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.