Kleine Heimat-Ebbinghausen
Ortbergstraße 40, 33165 Lichtenau (Kreis Paderborn) · barrierefrei
Pflegeheime in Lichtenau (Kreis Paderborn) (Kreis Paderborn). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Ortbergstraße 40, 33165 Lichtenau (Kreis Paderborn) · barrierefrei
Im Niederefeld 2, 33165 Lichtenau (Kreis Paderborn)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schloß Hamborn 38, 33178 Borchen · 7 km
Borchen · 7 km
Hauptstraße 31, 33178 Borchen · 10 km
Fürstenberger Straße 8, 33181 Bad Wünnenberg · 10 km · barrierefrei
Haarener Straße 11, 33178 Borchen · 11 km
Am Hartmannshof 2, 33178 Borchen · 11 km
Mallinckrodtstraße 12, 33178 Borchen · 11 km
Grünebaumstraße 1, 33098 Paderborn · 12 km · barrierefrei
Husener Straße 89, 33098 Paderborn · 12 km
Willebadessen · 12 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.