Seniorenzentrum Mallinckrodthof
Mallinckrodtstraße 12, 33178 Borchen
Pflegeheime in Borchen (Kreis Paderborn). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Mallinckrodtstraße 12, 33178 Borchen
Schloß Hamborn 38, 33178 Borchen
Hauptstraße 31, 33178 Borchen
Am Hartmannshof 2, 33178 Borchen
Haarener Straße 11, 33178 Borchen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Husener Straße 89, 33098 Paderborn · 5 km
Grünebaumstraße 1, 33098 Paderborn · 5 km · barrierefrei
Leostraße 7, 33098 Paderborn · 6 km
Mallinckrodtstraße 9, 33098 Paderborn · 6 km
Schulstraße 3, 33102 Paderborn · 6 km
Giersstraße 1, Paderborn · 6 km
Montag bis Sonntag: 07:00–19:00 Uhr
Neuhäuser Straße 8-10, 33102 Paderborn · 6 km
Montag bis Sonntag: 08:00–16:30 Uhr
Fürstenweg 10, 33102 Paderborn · 7 km
Tegelweg 17, 33102 Paderborn · 7 km
Adolf-Kolping-Straße 2, 33100 Paderborn · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.