Senioren- und Pflegezentrum Altenholz
Am Kapenhof 1
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Pflegeheime in Altenholz (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Kapenhof 1
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Ostpreußenplatz 33, 24161 Altenholz
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Andersenweg 10, 24159 Kiel · 2 km
Stettiner Platz 2-3, 24159 Kiel · 3 km
Charles-Roß-Ring 89-91, 24106 Kiel · 4 km · barrierefrei
Langer Rehm 16, 24226 Heikendorf · 5 km
Mühlenstraße 9, 24235 Laboe · 6 km
Freiligrathstraße 4, 24116 Kiel · 7 km · barrierefrei
Blocksberg 9a, 24103 Kiel · 7 km
Ottendorfer Weg 20, 24107 Ottendorf · 7 km · barrierefrei
Kronshagener Weg 128a, 24116 Kiel · 7 km
Klosterkirchhof 11, 24103 Kiel · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.